TF - Dekanat
Merkblatt für Krankmeldungen für Tarifbeschäftigte (Dekanat)
- Im Krankheitsfall beim direkten Vorgesetzen bzw. über das Dekanat oder Personalbüro der TF (S. Anders / S. Moeller) telefonisch oder per Mail bis spätestens 9 Uhr krankmelden und eine grobe Schätzung über die Krankheitsdauer abgeben.
- Ggf. erneut melden, wenn die Krankheit über den genannten Termin hinaus andauert.
- Das Personalbüro der TF (S. Anders / S. Moeller) übernimmt die Online-Meldung an das Präsidium.
Sofern man eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt erhält, diese unbedingt zwecks Zuordnung mit folgender Info versehen:
TF / Dekanat
und per Post schnellstmöglich direkt an folgende Adresse schicken:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Geschäftsbereich Personal R 123 c
z. H. Frau Kunze
Christian-Albrechts-Platz 4
24118 Kiel
Ausführliche Informationen dazu auf folgender Internetseite:
Informationen und rechtliche Grundlagen für Tarifbeschäftigte zum Thema "Arbeitsunfähigkeit"