TF - Institutsbeschäftigte
Merkblatt für Krankmeldungen für Tarifbeschäftigte
- Im Krankheitsfall beim direkten Vorgesetzen bzw. über das zuständige Sekretariat telefonisch oder per Mail bis spätestens 9 Uhr krankmelden und eine grobe Schätzung über die Krankheitsdauer abgeben.
- Ggf. erneut melden, wenn die Krankheit über den genannten Termin hinaus andauert.
- Die Sekretariate übernehmen die Online‐Meldung an das Präsidium.
Sofern man eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt erhält, diese unbedingt zwecks Zuordnung mit der Institutsnummer versehen:
- 8001 – Zentrale Dienste TF
- 8010 – Institut für Elektro‐ und Informationstechnik
- 8030 – Institut für Materialwissenschaften
und per Post schnellstmöglich direkt an folgende Adresse schicken:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Geschäftsbereich Personal R 123 c
z. H. Frau Kunze
Christian-Albrechts-Platz 4
24118 Kiel
Für Beschäftigte in den Instituten ETIT und Mawi gilt zusätzlich:
Bei Rückkehr in die Einrichtung im Sekretariat zurückmelden, damit von hier die Online‐Gesundmeldung erfolgen kann.
Ausführliche Informationen dazu auf folgender Internetseite:
Informationen und rechtliche Grundlagen für Tarifbeschäftigte zum Thema "Arbeitsunfähigkeit"