Stellenausschreibung
- Bei Landesmitteln vorher Absprache mit dem Dekanat wegen der Stellennummer, Wiederbesetzungssperren etc. – entfällt bei Einstellungen aus Drittmitteln. Außerdem entfällt nach der Zielvereinbarung zwischen Präsidium und Fakultät für den Zeitraum 2014-2016 die Stellensperre bei Neueinstellung von Frauen auch bei Stellen, die aus Landesmitteln finanziert werden.
- Ausschreibungstext verfassen: Bitte dabei auf präzise
Angaben zur Tätigkeit, zu den geforderten Voraussetzungen, den
erwünschten Fähigkeiten und Kenntnissen sowie den Konditionen
(Entgeltgruppe, Arbeitszeit etc.) achten. Selbstverständlich muss die
Tätigkeit mit der angebotenen Entgeltgruppe in Einklang stehen. Außerdem
muss die Ausschreibung die korrekten Schwerbehinderten- und Migrationspassi und den korrekten
Frauenpassus (z.Z. ab E9/E10) sowie den Hinweis auf den Verzicht auf die
Vorlage von Bewerbungsfotos enthalten. - Muster sind im Dekanat.
- Formular Ausschreibungsverfahren
ausfüllen und Unterschrift von der Arbeitsgruppen- und ggf. Projektleitung bei Einstellungen aus Drittmitteln einholen. Zusätzlich Abgabe des Antrags im Personalbüro, um die Unterschriften vom
Dekan Prof. Quandt und dem Geschäftsführer der Fakultät Dr. Frank
Paul einzuholen.
- Unterschriebener Antrag auf Ausschreibung (Ausschreibungsverfahren) und Ausschreibungstext wird vom Dekanat an das Präsidium (Personaldezernat, Herrn Hübenet geschickt
- Weiterer Vorgang: das Personaldezernat gibt den Vorgang an den Personalrat
- Das Personaldezernat stellt die Stellenausschreibung nach erfolgter Genehmigung des Personalrats auf die Internetseite der CAU.
- Die Stellenausschreibung aus dem Internet wird vom Personaldezernat an die jeweilige Arbeitsgruppe geschickt
- Die externen Veröffentlichungen (z. B. Die Zeit, Kieler
Nachrichten, etc.) von Stellenanzeigen müssen immer in Zusammenarbeit
mit der Westpress Werbeagentur in Hamm
geschehen (Ansprechpartner sind Frank Dittrich, Judith Pumpe oder Dirk
Niebecker; email: jeweils vorname.nachname@westpress.de – Die Kosten sind aus dem Budget der eingenen Kostenstelle zu begleichen. Bitte den Betrag im Haushaltsbüro festlegen lassen.
- Zusätzlich: Anfrage (mit Ausschreibungstext) z. B. per Fax, ob es geeignete Bewerber/innen gibt, die schwerbehindert sind an:
- Agentur für Arbeit: Patrick Nagatis, Reha-Spezialist, Reha-Team in der Agentur für Arbeit Kiel
Tel: 0431 / 709 - 1266
Fax: 0431 / 709 - 1795
mailto:Kiel.161-Reha@Arbeitsagentur.de
Mit Herrn Nagatis ist folgendes Verfahren abgesprochen:
Um Rückfragen und Irritationen innerhalb der CAU zu vermeiden, sollte folgender Satz in die Abfrage aufgenommen werden:
"Sollten wir innerhalb von 2 Wochen keine Rückmeldung von Ihnen
erhalten, gehen wir davon aus, dass Ihrerseits kein geeigneter Bewerber
zur Verfügung steht."
Das Verstreichen der Frist ist dann automatisch als Fehlmeldung zu
werten. Sollten Sie in dem jeweiligen Auswahlverfahren eine kürzere
Frist veranschlagt haben, dann vermerken Sie diese bitte auf Ihrer
Anfrage.
Beendigung der Bewerbungsfrist:
- Formular Personalauswahlverfahren
ausfüllen und Unterschrift von der Arbeitsgruppenleitung und ggf. vom der Projektleitung
einholen.
- Anfertigung einer Übersicht (Tabelle) aller Bewerber/innen
Inhalt: Auflistung der Bewerber/innen mit Name,
Vorname, Geburtsdatum, Schwerbehinderung (ja/nein), Fristvertrag an der
Universität Kiel (ja/nein), sämtliche in der Ausschreibung geforderten
Einstellungsvoraussetzungen und deren Erfüllung oder Nichterfüllung nach
einem nachvollziehbaren und durchgängigen Bewertungsschema (++/oo/--
o.ä.), Bemerkungen und Vermerke, wer zu einem Vorstellungsgespräch
eingeladen werden soll und wer nicht.
- Falls Bewerbungen von Schwerbehinderten eingegangen sind, Kontakt mit Frau Grimm aufnehmen
- Weiterer Vorgang: Unterlagen werden von der
Gleichstellungsbeauftragten an die Schwerbehindertenvertretung und dann
an den Personalrat weitergeleitet
- Bei der Planung von Vorstellungsgesprächen muss das
Mitbestimmungsgesetz beachtet werden, z.B. wenn Tests im Rahmen des
Vorstellungsgespräches geplant werden und der Termin sollte nicht
Donnerstag vormittags (Personalratssitzung) liegen und auf jeden Fall nach der Personalratssitzung liegen, in der über die Vorauswahl beschlossen wurde.
- Fragen des Vorstellungsgesprächs sollten vorbereitet sein und
allen Teilnehmenden vorliegen. Das gleiche gilt für einen eventuellen
Test. Wegen der besseren Beurteilbarkeit sollten die Fragen für alle
Kandidat/innen grundsätzlich identisch sein.
Nach Durchführung der Vorstellungsgespräche
- Formular Antrag auf Einstellung
ausfüllen und Unterschrift von Arbeitsgruppen- und ggf. Projektleitung einholen. Anschließend den Antrag zusammen mit allen Unterlagen im Personalbüro abgeben. Von dort werden die Unterschriften vom
Dekan Prof. Quandt und dem Geschäftsführer der Fakultät Dr. Frank
Paul eingeholt.
- Bei der Besetzung von Sekretariats- und Technikerstellen sowie
Stellen wiss. MA ohne die Gelegenheit zur Promotion muss darüber hinaus
das Formular Festellung der Vergütungsgruppe bzw. Feststellung der
Vergütungsgruppe für wissenschaftl. Angestellte ausgefüllt werden -
Beispiele dafür hat das Personalbüro.
- Alle Unterlagen (siehe Checkliste) werden vom Personalbüro an Herrn Hübenet (Personaldezernat) geschickt.