Fakultätskonvent
Der Konvent berät und entscheidet in allen Angelegenheiten der Fakultät. Er tritt bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Semester, während der vorlesungsfreien Zeit nur in unaufschiebbaren Fällen, zusammen. Die Sitzungen des Fakultätskonvents sind gemäß § 16 Abs. 1 HSG hochschulöffentlich.
Kommissionen und Ausschüsse des Konvents
Die Termine für die Sitzungen finden sie hier